Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.
Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp.
Die Gruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.